Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.06.2021 - 5 U 9/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sind als Voraussetzung für das Recht zur außerordentlichen Kündigung neben der Generalklausel eines 'wichtigen Grundes' auch benannte Regelbeispiele vereinbart, in denen der 'wichtige Grund' gegeben sein soll, ist bei der Auslegung der Generalklausel ...
- rechtsportal.de
Herausgabe von Räumen; Ausstellung von Kunstgegenständen; Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Nutzungsvertrags; Auslegung einer Generalklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regelbeispiele bestimmen Gewicht der Verstöße gegen Generalklausel
Kurzfassungen/Presse (3)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- sachsen.de (Kurzinformation)
Daetz Stiftung muss Ausstellungsräume räumen
- sachsen.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Räumungsrechtsstreit der Stadt Lichtenstein gegen die Daetz-Stiftung
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 17.11.2020 - 4 O 504/18
- OLG Dresden, 16.06.2021 - 5 U 9/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12
Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2021 - 5 U 9/21
a) Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2013, XI ZR 22/12, NJW 2013, 1519; Senatsurteil vom 19.09.2018, 5 U 423/18, BeckRS 2018, 49269). - BGH, 30.04.2014 - XII ZR 124/12
Anspruch auf rechtliches Gehör: Gehörsverletzung bei ausschließlicher Auslegung …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2021 - 5 U 9/21
Der übereinstimmende Parteiwille geht dabei aber dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2014, XII ZR 124/12, BeckRS 2014, 10546). - OLG Dresden, 19.09.2018 - 5 U 423/18
Auslegung eines Pachtvertrages über ein Hotel hinsichtlich der Verpflichtung der …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2021 - 5 U 9/21
a) Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2013, XI ZR 22/12, NJW 2013, 1519; Senatsurteil vom 19.09.2018, 5 U 423/18, BeckRS 2018, 49269).
- OLG Dresden, 27.03.2023 - 5 U 2520/20
Mietmangel bei behördlicher Nutzungsuntersagung?
Zu berücksichtigen ist dabei aber auch und vor allem die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck, weswegen eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung geboten ist, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt, welches die Nichtigkeit vermeidet (vgl. BGH…, Urteil vom 17.03.2011, I ZR 93/09, GRUR 2011, 946 Rn. 18 ff.; Senatsurteil vom 16.06.2021, 5 U 9/21, BeckRS 2021, 42203 Rn. 60;… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 133 Rn. 14 ff., 18 mwN). - OLG Dresden, 27.03.2023 - 5 U 2520/22
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses durch die Mieterin …
Zu berücksichtigen ist dabei aber auch und vor allem die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck, weswegen eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung geboten ist, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt, welches die Nichtigkeit vermeidet (vgl. BGH…, Urteil vom 17.03.2011, I ZR 93/09, GRUR 2011, 946 Rn. 18 ff.; Senatsurteil vom 16.06.2021, 5 U 9/21, BeckRS 2021, 42203 Rn. 60;… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 133 Rn. 14 ff., 18 mwN).